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Freitag, 15. April 2016
ERMÄCHTIGUNG – Copyright bei www.klausens.com
klausens, 16:16h
ERMÄCHTIGUNG
Die Abschaffung Der Beleidigung Macht nur Sinn Wenn die Schmähung Des Gesetzes Über die Satire Als Erfolg erfolgt Der Prozess Ewigen Missverstehens Der Politikasterei Von Meinungsfreiheit Im Flüchtlingsabkommensgemenge | | | | Gegen 13:00 Uhr MESZ gab es heute (15.4.2016) eine Erklärung der Kanzlerin Merkel zum Fall Böhmermann und zur Anwendung des § 103 StGB. "Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Die Kanzlerin teilte mit, die Regierung habe die Ermächtigung zur Anwendung dieses Paragraphen erteilt. http://www.klausens.com/petizetten-von-klausens.htm Klau|s|ens ist als Dichtschreibkunstmaleurpoetenrebell Weltling und Hinterweltling in einer Person Klausens Blog ... comment |
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